
Hans-Werner Elbracht
Industriestr. 3, 33803 Steinhagen/Westf.
Tel.: 05204 5711
E-Mail:hwelbracht@die-linke-guetersloh.de
Studie: Konzentration im Energiesektor
Die marktbeherrschende Stellung der "Großen Vier" im Energiesektor - E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW - ist unbestritten. Leidtragende sind die Umwelt, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie andere potenzielle Energieanbieter. Die vorliegende Studie analysiert die Entwicklungen im Energiesektor und ihre Auswirkungen. Sie kommt zu dem Schluss: Ohne eine Entmachtung der Energiekonzerne wird es keine Energiewende geben. Dafür werden konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Diskussion gestellt. ... STUDIE »KONZENTRATION IM ENERGIESEKTOR« (PDF)
Eine bestimmte Strom- oder Gasmenge, zum Beispiel 1.000 Kilowattstunden jährlich oder drei Kilowattstunden täglich sind für jeden Anschluss kostenlos. Ist diese Menge aufgebraucht, dann kostet jede zusätzliche Kilowattstunde einen Preis, der geringfügig über dem bisherigen Arbeitspreis liegt. Statt ohne Verbrauch zu zahlen, bekommt man die ersten rund 1.000 Kilowattstunden umsonst.(...)
(20. November 2008) Der BGH hat am 19. November 2008 erneut bestätigt, dass Gaspreiserhöhungen der Billigkeit entsprechen müssen und der Versorger den Beweis hierfür antreten muss. Eine genaue Bewertung des Urteils ist erst in einigen Wochen möglich, wenn der Urteilstext vorliegt. Bisher gibt es nur eine Pressemitteilung des BGH.
Folgende Schlussfolgerungen lassen sich bereits jetzt treffen.
BGH-Richter Ball ist bekannt dafür, dass er auf Veranstaltungen des Lobbyverbandes der Gasversorger auftritt und Vorträge hält, hat die volle Anwendbarkeit des § 315 abgelehnt.
Zahlen sie nicht zu viel für Gas und Strom!
Überzogene Preisforderungen sind rechtswidrig und brauchen nicht bezahlt zu werden!
Viele tausende Verbraucher machen bereits von diesem Recht Gebrauch.
Darunter: Staatsanwälte, Richter, Landräte, Professoren, Polizisten
Setzen Sie Ihr Recht durch!
Es gibt eine juristisch einwandfreie Möglichkeit, sich gegen einseitig festgesetzte über- höhte Energiepreise zu wehren. Einseitig festgesetzte Preise können als unbillig bemängelt werden. Sie sind dann bis zu einem rechtskräftigen Gerichtsurteil nicht zur Zahlung fällig.
Der § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verbietet einseitige unangemessene Preiserhöhungen. Er bietet eine juristisch einwandfreie und erfolgversprechende Möglichkeit des Widerstandes:
Bürgerliches Gesetzbuch § 315
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Gerichte entscheiden
Der Verbraucher hat das Recht, die Zahlung der überhöhten Preisforderungen zu verweigern, bis der Energieversorger klagt und das Gericht den billigen Preis bestimmt. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil über den Preis ist die Erhöhung nicht zur Zahlung fällig und darf auch nicht angemahnt werden.
So einfach ist es: Zahlungsprotest in fünf Schritten!
1. Fehlende Billigkeit bemängeln, Musterschreiben hier herunterladen und an den Versorger senden.
2. Einzugsermächtigung stornieren.
3. Den selbst festgelegten Abschlagsbetrag zu den geforderten Terminen per Dauerauftrag pünktlich überweisen.
4. Die Jahresrechnung entsprechend kürzen, bei Guthaben die folgenden Abschläge um das Guthaben vermindern. Den Versorger schriftlich über Grund und Höhe der Kürzung informieren.
5. Die Versorgung darf nicht eingestellt werden.
Die hier dargestellten Rechte ergeben sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.Leider schüchtern viele Versorger die Verbraucher ein, die von diesen Rechten Gebrauch machen und setzen sie unzulässig unter Druck.
Hilfe und weitere Infos bei uns.
Offener Brief an den Geschäftsführer Martin Goldbeck der Gemeindewerke Steinhagen GmbH
Sehr geehrter Herr Goldbeck,
zu Ihren angekündigten Preiserhöhungen bei Gas und Strom ab den 1. Juni 2008 möchte ich als einer Ihrer Kunden wie folgt Stellung nehmen: Tarif-Erhöhungen z. B. bei Gas „Grundpreis-Tarif“; im Jahresgrundpreis um 8,00%, im Arbeitspreis um 6,54% und bei Strom z. B. Tarif „Haushalt 2“ im Jahresgrundpreis um 12,49%, im Arbeitspreis um 5,98%.
Sie schreiben; „die Gemeindewerke bieten eine Stromversorgung zu fairen Preisen.“Davon kann doch wohl keine Rede sein. Auf dem jetzigen Niveau der Strompreise in Deutschland machen die Energiekonzerne enorme Gewinne und können mal gerade so 40 Milliarden Euro für den Kauf ausländischer Konzerne bieten wie z. B. E.ON in Spanien oder wie jetzt RWE –ebenfalls flüssig durch überhöhte Strompreise- bietet 13,7 Milliarden € für British Energy, ein Betrag, der etwa einem Viertel des Landeshaushaltes NRW entspricht! Die vier größten Stromkonzerne verfügen über 90 Prozent der Kraftwerke. Eine detaillierte Analyse im Auftrag der EU-Kommission hat auf der Großhandelsebene Stromverkaufspreise nachgewiesen, die um 37 Prozent überhöht sind.
Deshalb: Die Energiekonzerne gehören vergesellschaftet – sie dürfen nicht mehr den Interessen renditehungriger Großaktionäre dienen, sondern müssen im Sinne der Allgemeinheit wirtschaften.(...)
Liebe BürgerInnen, machen Sie es genauso wie ich; machen Sie gebrauch von der Rechnungskürzung, bis die Billigkeit und die Berechtigung der Energiepreise juristisch geklärt sind.
Nähere Informationen unter www.energieverbraucher.de/seite600.html
o. http://www.die-linke-guetersloh.de/aktionen/stopp_den_energiepreisen/
STOPP DEN ENERGIEPREISEN
Hans-Werner Elbracht
Industriestr. 3, 33803 Steinhagen
E-Mail: hwelbracht@bitel.net, Tel. 05204 5711
siehe auch: Goldbeck erklärte am 19. April 2008 im WB, dass bereits im Oktober eine erneute Anhebung der Gaspreise auf die Steinhagener zukommen wird. Beim Gas, das an den Heizölpreis gekoppelt ist, betrügen allein die Kosten für Energie 54 Prozent der Gesamtkosten. (...)

Denn wer den Anbieter wechselt, akzeptiert den Anfangspreis des neuen Anbieters, der dann einer Billigkeitskontrolle entzogen ist.
Kürzt man dagegen als Tarifkunde den Jahr für Jahr gestiegenen Tarif unter Berufung auf den fehlenden Nachweis der Billigkeit -§ 315-, dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
Bund der Energieverbraucher e.V. warnt vor der Illusion, durch einen Anbieterwechsel könnten Verbraucher den überhöhten Stromhandelspreisen oder den überhöhten Netzentgelten entgehen: „Der Wettbewerb krankt nicht an der Unbeweglichkeit der Verbraucher, sondern an der politisch geduldeten Marktkonzentration. "
Schon seit Jahrzehnten ist zu beobachten, die Gaspreise werden mit einer Verzögerung von bis zu sechs Monaten mit denen des Heizöls angehoben, aber in Zeiten sinkender Ölpreise nur bescheiden gesenkt. Die Energiekonzerne setzen dabei auf ihre Monopolstellung. Die Ölpreisbindung dient hierbei als Vorwand. (...)
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.:
(22. August 2007) Die Schere zwischen den Gaspreisen für Haushalte und den Gasimportpreisen aus dem Ausland ist in den vergangenen 18 Monaten weiter auseinandergegangen. In den letzten sechs Monaten lagen die Haushaltsgaspreise um etwa sieben Prozent oder 0,5 Cent höher als nach der Entwicklung der Gasimportpreise zu erwarten gewesen wäre. Das geht aus den amtlichen Statistiken für den Gasimport und den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen über die Gaspreisentwicklung für Haushalte hervor.
Der Bund der Energieverbraucher hat auf der Basis dieser Zahlen abgeschätzt, dass allein im Jahr 2007 die Haushaltskunden voraussichtlich mit zusätzlichen ungerechtfertigten Kosten in Höhe von 2,3 Milliarden Euro belastet werden. (...)
Im Vergleich wichtiger europäischer Staaten liegt Deutschland mit 21,48 Cent pro Kilowattstunde im Spitzenfeld! Das bedeutet: Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt kommt im Jahr auf 650 Euro Stromkosten, bei vier Personen sind es schon 950 Euro. Das sind 48 % mehr als vor sieben Jahren!
Die Gewinne der vier Großversorger (80 % der Stromerzeugung) sind spektakulär!
RWE meldete für das erste Halbjahr 5,2 Milliarden Euro Vorsteuer- Gewinn aus dem internationalen Geschäft, ein Plus von 14,8 %. Bei E.on waren es 5,4 Milliarden und damit 7 % mehr. EnBW verbuchte knapp 1 Milliarde Euro (plus 3,1 %), Vattenfall Europe immerhin 957 Millionen.
Auch der Staat kassiert mit!
40 % vom Strompreis gehen an den Fiskus (Verband VDEW)!
Beispiel für eine Monatsrechnung von 60,20 Euro:
Am 26.12.2004 widersprach ich dem Gaspreis nach § 315 , zog meine Einzugsermächtigung zurück und bezahlte die monatlichen Raten nur noch unter Vorbehalt..
Zum Beginn des Jahres 2006 teilte ich der Gemeinde mit, dass ich jetzt nur noch bereit bin den gültigen Gaspreis bis 31.07.2004 plus einer Erhöhung von 2% als monatlichen Abschlag zu bezahlen...
24.01.08; Anwendbarkeit des § 315 für die Strompreise ausgeschlossen lt. Gemeindewerke Steinhagen, Beitrag im Forum des Bundes für Energieverbraucher (...)
Handfester Protest gegen Energie-Preisspirale:
Hans-Werner Elbracht zahlt noch Tarife von 2004 (...)
Erfolgreiche Genossenschafts-Gründungen im Bereich Umwelt & Energie & Wasser