28. November 2011

Nächster Termin

Kreistag um 16 Uhr im Kreishaus GT

 

Stärkungspaktgesetz der Landesregierung schwächt die Kommunen

Pressemitteilung 11. November 2011

Stärkungspaktgesetz der Landesregierung schwächt die Kommunen

Den von der Landesregierung vorgelegte Entwurf „ Gesetz zur Unterstützung der kom-munalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ lehnen wir ab. Anstatt die den Kommunen durch Bund und Land zustehenden Haushaltsmittel endlich nachzuzahlen, werden die sog. „Konsolidierungshilfen“ an unannehmbare Bedingungen geknüpft.  Geradezu absurd ist, dass den Kommunen Mittel für einige Soziallasten vom Bund gleich wieder genommen werden sollen.  Das Stärkungspaktgesetz schwächt die angeblich „reichen“ Kommunen und bedeutet für die empfangenden Kommunen die Abschaffung der kommunalen Selbstverwaltung. Minister Jäger ist offensichtlich der Meinung, dass sich die Kommunen am eigenen Schopf aus dem Schuldensumpf ziehen sollen. Bund und Land sind in der Pflicht, den Kommunen zu helfen, statt „vergiftete Hilfen“ anzubieten. Für Aufgaben, die den Kommunen von Bund oder Land auferlegt werden, sind die entsprechenden Mittel bereit zu stellen. Damit  die Städte und Gemeinden finanziell wieder auf eine solide Basis gestellt werden, ist es dringend notwendig die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Wessel                          Almut Langer


2. November 2011

Mögliche Auswirkungen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen

Im Kreisausschuss am 10.10.2011 und im Kreistag am 17.10.2011 wurde die Öffentliche Mitteilungsvorlage Drucksache 3144 vom 30.09.2011 besprochen: „Mögliche Auswirkungen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen“.
 
Entsprechend der Einleitung dieser Drucksache geht es um Folgendes:
„Vor dem Hintergrund der sich zunehmend dramatisch entwickelten Lage der Kommunalfinanzen in NRW hat die Landesregierung inzwischen einen Gesetzentwurf über Konsolidierungshilfen für Kommunen in Haushaltsnotlagen, dem so genannten „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ auf den Weg gebracht. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, den finanziell besonders belasteten Gemeinden Hilfe anzubieten.“
 
Diese Hilfe soll in zwei Stufen durchgeführt werden:
In der ersten Stufe werden etwa 34 überschuldeten Kommunen bis 2020 mit Mitteln aus dem Landeshaushalt unterstützt (jährlich 350 Mio €). In einer zweiten Stufe werden ab 2012 weitere Gemeinden auf Antrag unterstützt. Diese Unterstützung soll aber nur aus Mitteln der Kommunen finanziert werden und zwar aus dem Topf für den kommunalen Finanzausgleich und darüber hinaus, wie es in der Vorlage heißt:
„Ab 2014 sollen dann weitere 195 Mio. € jährlich über eine sog. Abundanzumlage von den schlüsselzuweisungsunabhängigen Gemeinden abgeschöpft werden.“ Abundanz heißt, dass die Gemeinde ihren rechnerischen Bedarf durch die eigene Steuerkraft decken kann. Entsprechend Latein-Wörterbuch: abundantia: Überfluss, kommt im Wörterbuch gleich nach „absurdus“. Da im Kreis Gütersloh 7 Kreise von 66 Kreisen in NRW abundant sind, würde das Stärkungspaket für diese Gemeinden im Kreis eine außerordentliche Belastung darstellen.
Im Kreisausschuss am 10. Oktober wurde das Thema kontrovers diskutiert. Dank CDU und FDP ist die LINKE nicht im Kreisausschuss vertreten. Von den Vertretern dieser Parteien kamen Ausdrücke wie „Unverschämtheit“ und „Raubrittertum“. Es wurde moniert, dass wer sparsam gewirtschaftet hat und deshalb abundant ist, jetzt für seine Sparsamkeit bestraft wird. Dass die überschuldeten Kommunen durch eine Vielfaches des Landesbeitrages durch das „Stärkungspaket“ belastet werden und welche drastischen Auswirkungen das Gesetz für die Haushalte der Kommunen haben wird, die konsolidiert werden sollen, war hier kein Thema.
 
Im Kreistag eine Woche später wurde etwas entwarnt. Die Landesregierung hat sich inzwischen so geäußert, dass nur die Mittel, die durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund frei werden, durch die Abundanzumlage aufgebraucht werden sollen.
 
Für die Linke im Kreistag stellt sich die Frage, welche Folgen diese Politik für den Kreis hat. Maßstab ist der Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ Es fragt sich, warum die Kommunen in diese Finanznot geraten sind. Unbestritten ist ein Grund die Wirtschaftskrise, der Staat muss für privat verursachte Schulden einspringen, dann hat es aber über Jahre Gesetze gegeben, die den Kommunen das Wasser abgegraben haben. Man braucht gar nicht auf Veröffentlichungen der Linken zurück zu greifen. In der Broschüre von Ver.di „Entwicklung und Perspektiven der Kommunalfinanzen in NRW“ vom Oktober 2010 heißt es auf Seite 34: „Sehr hohe Steuerausfälle haben die Steuerrechtsänderungen der rot-grünen Bundesregierung zum Ergebnis gehabt, wobei hier besonders die Steuerreform 2000 zu nennen ist…. Tatsächlich hat sie zu erheblichen Steuerausfällen geführt…..(es geht immer um jährliche zweistellige Milliardenbeträge).
In diesem Sinne hat sich die Linke im Kreistag geäußert. Bei den anderen Parteien natürlich ratlose Gesichter.
 
Herbert Wessel