Seit dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu gehören nach den §§ 28 f. SGB II unter anderem eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder von Kindertageseinrichtungen, die Schülerbeförderung, eine ergänzende angemessene Lernförderung und vieles mehr.
Weitere Informationen und einen formlosen Antrag sowie hierfür erforderliche weitergehende Anlagen sind hier http://www.erwerbslos.de zu finden.
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