Anfrage: Präventions- und Notfallkonzepte gegen sexuelle und sexualisierte Gewalt an den kreiseigenen Schulen

Kreistagsgruppe Gütersloh

Sehr geehrter Herr Landrat Adenauer,

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Hardieck,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2021 15.507 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch im gesamten Bundesgebiet. Diese hohe Zahl sollte uns alle äußerst betroffen und hellhörig machen. Dabei ist ebenfalls zu bedenken, dass es sich bei dieser Zahl lediglich um das Hellfeld handelt. Die exakten Fallzahlen, also auch die Fälle, die im Dunkeln bleiben, werden sehr viel höher geschätzt. Für uns resultiert daraus eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art.

Die Tatorte solcher Übergriffe sind praktisch überall zu finden. Ob zu Hause, auf der Straße, beim Sport oder eben auch in der Schule. Kinder und Jugendliche sind überall gefährdet. Der Schule kommt daher eine besondere Rolle zu. An einer sicheren Schule mit gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern und auch Fachpersonal sollten unserer Ansicht nach Konzepte vorhanden sein, die Schüler schützen und im Notfall juristisch und vor allem psychisch unterstützten. Als Träger von 18 Schulen fällt diese Verantwortung auch auf den Kreis. Daher ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Gibt es an den kreiseigenen Schulen Schutzkonzepte (bzw. Präventions- und Notfallkonzepte) um Schülerinnen und Schüler vor sexueller und sexualisierter Gewalt zu schützen bzw. diese bei einem möglichen Vorfall zu unterstützen?

2. Sind die kreiseigenen Schulen dazu verpflichtet solche Konzepte zu haben?

3. Wie sehen diese Konzepte aus? Sind sie speziell an jede Schule angepasst?

4. Welche Maßnahmen werden zur Prävention sexueller Gewalt ergriffen?

5. Gibt es in den Konzepten geeignete Punkte, die bei bekannt werden von Vorfällen sexueller Gewalt helfen, mit geeigneten Mitteln zu intervenieren?

6. Wann wurden diese Schutzkonzepte entwickelt?

7. Wurden diese Schutzkonzepte mit geeigneten Fachberatungsstellen zusammen entwickelt?

8. Wie wirkungsvoll sind diese Konzepte?

9. Werden diese Konzepte bei Bedarf aktualisiert?

10. Werden Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig geschult, mit Hinblick auf diese Thematik?