Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt Mansergh-Quartier

DIE LINKE. im Rat der Stadt Gütersloh

Antragstext:

Der Tagesordnungspunkt wird verschoben, um noch offene Fragen und Gesichtspunkte abzuklären. Vor Beschlussfassung zur Fällung von Bäumen soll im Rahmen der Bauleitplanung ein naturschutzfachliches Gesamtkonzept eingebunden werden. Dies soll planerisch dafür Sorge tragen, keine gesunden Bäume zu fällen und den Baumbestand – nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes – zu erhalten.

Es werden Umweltverträglichkeits- und Artenschutzrechtliche Prüfungen im Mansergh-Quartier durchgeführt. Diese werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Begründung:
Im Mansergh-Quartier befinden sich über 1.000 Bäume.Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Fällungen von 472 Bäumen können nicht kompensiert werden. Ein alter Baum müsste durch eine Vielzahl neuer Bäume ersetzt werden, um die CO²-Leistung zu erbringen, die auch nur dieser eine alte Baum erbringt. Daher können Neuanpflanzungen auf die nächsten Jahrzehnte die „CO²-Leistung" des alten Baumbestandes nicht ersetzen.

Die aktuelle klimapolitische Diskussion verpflichtet alle Beteiligten zu besonderer Sorgfalt bei ihren Entscheidungen. Auch ist die Fläche für eine Neuanpflanzung vieler neuer junger Bäume nicht vorhanden um die angestrebte Kompensation zu erreichen. Die Fläche des Sportplatzes - wie von der Verwaltung vorgeschlagen – ist unzureichend. Jeder Baum – auch ein abgestorbener Baum - ist in sich ein Öko-System. Ausgleichsflächen sind nicht vorhanden und somit würden den im Mansergh-Quartier lebenden Tieren wie Vögeln und Fledermäusen, durch die Fällungen die Lebensräume genommen werden. Bedrohte Tierarten werden durch Rodungs-/Räumungs- und Baumaßnahmen verdrängt und geraten durch derartige Maßnahmen artenschutzrechtlich weiter zunehmend in Bedrängnis. Aus diesem Grunde gibt es das Artenschutzgesetz.
Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzrechtliche Prüfungen im Mansergh-Quartier müssen zunächst darüber Aufschluss geben, ob ein derartiger Eingriff in dem Gebiet überhaupt erlaubt ist.

Leider liegen noch immer keine Anhaltspunkte darüber vor, ob für die geplante Bebauung überhaupt bezahlbarer Wohnraum für die Bürger:innen geschaffen werden soll. Den genau die sind es, die in Gütersloh fehlen. Der Abriss von vielen erhaltenswerten Gebäuden, sodass nur 14 Gebäude erhalten würden und den damit einhergehenden Fällungen von gesundem Baumbestand ist nicht richtungsweisend.
Neuplanungen der Erweiterung der Gebäude in die Höhe könnten in Betracht gezogen werden und auch Renovierungsarbeiten an den vorhandenen Gebäuden, um diese und den Baumbestand zu erhalten.