Parkgebühren für Viele unerschwinglich!
Hohe Parkgebühren bedeuten soziale Ungerechtigkeit! Wir fordern:
- Für die Parkzone II und die Parkzone III, die Parkgebühren für die ersten 2 Stunden unter minutengenauer Berechnung auf jeweils max. 3,00€ (= 2,5ct. / min.) zu begrenzen.
- Für die Parkzonen IV eine Berechnung von 2,00€ / 12 Std.
Es bleibt dem Gremium frei gestellt, diese Werte ggf. nach unten zu korrigieren.
Begründung:
Hohe Parkgebühren sind sozial ungerecht! Sie stellen besonders für gehbehinderte und ältere Menschen eine soziale Ungerechtigkeit dar, weil diese oft stärker auf das Auto angewiesen sind als andere Gruppen. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht immer erreichbar, barrierefrei und bequem zugänglich. Längere Gehstrecken können beschwerlich und eine Herausforderung sein. Wenn die Parkkosten hoch sind, führt das dazu, dass diese Menschen sich weniger frei bewegen können oder gezwungen sind, auf Alternativen zurückzugreifen, die für sie nicht praktikabel oder unbequem sind. Das kann dazu führen, dass sie sich weniger frei fühlen oder sogar auf bestimmte Orte verzichten müssen, was ihre Lebensqualität beeinträchtigt.Außerdem kann es finanziell stark belastend sein, da ältere Menschen oft ein begrenztes Einkommen haben, beispielsweise durch Renten, und gehbehinderte Menschen möglicherweise zusätzliche Kosten für medizinische Versorgung und Hilfsmittel tragen müssen. Wenn Parken für sie unerschwinglich wird, kann das ihre gesellschaftliche Teilhabe einschränken – sei es für Arztbesuche, Behördengänge oder soziale Aktivitäten.Daher ist es wichtig, bei der Gestaltung von Parkgebühren auch die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen, um eine gerechte und inklusive Gesellschaft zu fördern.
Dateien
- Parkgebühren senken
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