Hohe Parkgebühren rechtmäßig? Die Linke glaubt:"Nein"

DIE LINKE. im Rat der Stadt Gütersloh

Ist die Erhöhung der Parkgebühren gerechtfertigt? Die Linke fragt nach!

Ich beantrage, den TOP7 – DS 386/2024 auf die nächste Sitzung des Rates zu verschieben.

Begründung:

Die Erhebung von Gebühren wird durch das Gebührengesetz NRW (GebG NRW) geregelt. Danach können Kommunen eigene Gebührenordnungen aufstellen (§ 24 GebG NRW). Die Gebührenbemessung wird durch den § 25 GebG NRW geregelt.

  1. § 25 Abs. 1 GebG NRW: Zwischen der Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Benutzung für den Kostenschuldner andererseits hat ein angemessenes Verhältnis zu bestehen.
  2. § 25 Abs. 2 GebG NRW: Im Rahmen von Absatz 1 ist der Gebührensatz für die Benutzung so zu bemessen, dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigt und in der Regel deckt.

Für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit der o. g. Parkgebührenordnung ist es unerlässlich den Nachweis zu führen, dass die Vorgaben des § 25 Abs. 2 GebG NRW erfüllt sind.

Ein entsprechender Nachweis liegt der Vorlage nicht bei. Ich bitte daher, einen detaillierten Nachweis der Beschlussvorlage beizufügen.

Aus der Notwendigkeit heraus, dass ein Nachweis bis zur Ratssitzung am 30.08.2024 nicht mit der gebührenden Sorgfalt geprüft werden kann, ergibt sich dieser Vertagungsantrag.

Manfred Reese

Stadtrat

 

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