Sicherungsmaßnahmen und Kosten Weihnachtsmarkt 2025

DIE LINKE. im Rat der Stadt Gütersloh

Kostet der Weihnachtsmarkt mehr als er an Fröhlichkeit einbringt?

Im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt 2025 in der Stadt Gütersloh wurden verschiedene Sicherheits‑ und Schutzmaßnahmen umgesetzt, um einen sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen an die Verwaltung:

 

1. Fachgerechte Ausführung der Sicherungsmaßnahmen

Wurden die für den Weihnachtsmarkt 2025 vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen – insbesondere im Bereich Veranstaltungssicherheit, Zufahrtsschutz, Brandschutz und Besuchersicherheit – fachgerecht und entsprechend den geltenden Vorschriften ausgeführt?

2. Gesamtkosten für die Stadt Gütersloh

Sind der Stadt Gütersloh im Zusammenhang mit der Durchführung und Sicherung des Weihnachtsmarktes 2025 Kosten entstanden? Falls ja, bitten wir um eine detaillierte Aufstellung nach Kostenarten.

3. Kosten für Bewachung und Ordnungsdienste

Welche Kosten sind für Bewachungsleistungen, Ordnungsdienste, Sicherheitsdienste oder sonstige operative Sicherheitsmaßnahmen angefallen?

4. Kosten für Auf‑ und Abbau von Barrikaden und Sicherungseinrichtungen

Welche Kosten sind für den Auf‑ und Abbau von Barrikaden, Absperrungen, Zufahrtssperren, Pollern oder sonstigen Sicherungseinrichtungen entstanden?

5. Vorhandene oder neu beschaffte Sicherungselemente

Waren die eingesetzten Sicherungselemente bereits im Bestand der Stadt vorhanden, oder mussten zusätzliche Sicherungselemente beschafft oder angemietet werden? Falls Beschaffungen oder Anmietungen erfolgt sind, bitten wir um eine Aufstellung der jeweiligen Kosten.

Begründung

Die Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen gehört zu den zentralen Aufgaben der Kommune. Nach § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW) ist die Stadt verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies umfasst insbesondere den Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie die Sicherung von Veranstaltungsflächen und Verkehrswegen.

Zugleich verpflichtet § 55 GO NRW die Verwaltung, Ratsmitglieder umfassend zu informieren, damit diese ihre Kontroll‑ und Entscheidungsfunktion wahrnehmen können. Die angefragten Informationen betreffen unmittelbar die ordnungsgemäße Verwaltungstätigkeit, insbesondere die Pflicht zu fachgerechter Umsetzung, Wirtschaftlichkeit und Transparenz.

Darüber hinaus ergeben sich aus den haushaltsrechtlichen Vorgaben der GO NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) Anforderungen an eine wirtschaftliche und nachvollziehbare Verwendung öffentlicher Mittel. Die Offenlegung der Kosten für Sicherheitsdienste, Sicherungselemente sowie deren Auf‑ und Abbau ist daher zwingend erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen bewerten zu können.

Schließlich folgt aus der kommunalen Verkehrssicherungspflicht, dass die Stadt nicht nur geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, sondern auch deren fachgerechte Umsetzung sicherstellen muss. Die angefragten Informationen dienen der Überprüfung, ob diese Pflichten erfüllt wurden.

Wir bitten um Beantwortung innerhalb der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist.

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