Anfrage zum erfolgsabhängigen Anreiz bei den Abschiebungen v. Flüchtlingen für Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh, Hans-Werner Elbracht

lt. Aussagen von Landrat Adenauer in der "Welt am Sonntag" v. 5.3.2017

Artikel:
Adenauers Enkel und die Lust wenn es brennt


Auszug Artikel:
Frage: Sie sind auch der Polizeichef des Landkreises und fütr Abschiebungen von Flüchtlingen zuständig. Stimmt es, dass Ihre Mitarbeiter dabei erfolgsabhängig bezahlt werden?

Antwort: Es gibt, wie für alle Abteilungen in meinem Haus, auch für diese Arbeit einen geringen erfolgsabhängigen Anreiz. Und es stimmt, wenn wir vom zuständigen Bundesamt die Information bekommen, dass der Asylantrag abgelehnt wurde, dann setzt meine Ausländerbehörde das konsequent um. Das geschieht in Form von Rückkehraufforderungen oder, wenn diese nicht befolgt werden, auch durch Abschiebung.


Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Sitzung des Kreisausschusses am 3. April 2017
 

  1. Wie hoch ist der erfolgsabhängige Anreiz?
     
  2. Wie lautet die schriftliche Formulierung zur Setzung dieses Anreizes?
     
  3. Wie ist sichergestellt, dass bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gewissenhaft geprüft wird, ob eventuell noch Abschiebungshindernisse bestehen (Krankheiten, humanitäre Gründe, familiäre Bindungen usw.).
     
  4. Oder werden so Anreize für rechtsstaatswidrige Überraschungsabschiebungen um jeden Preis gesetzt?
     
  5. Wie kann ein faires und gründliches Asylverfahren vor dem Hintergrund einer solchen Praxis garantiert werden?
     
  6. Warum wird nur die Durchsetzung der Ausreisepflicht finanziell belohnt? Warum gibt es keinen finanziellen Anreiz dafür, wenn Ausreisepflichtige in einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus überführt werden?




Artikel v. 5.3.2017: "Adenauers Enkel und die Lust wenn es brennt" als PDF-Datei

Link zur Welt; Kommentare zu dem Artikel "Adenauer-Enkel verteidigt klaren Kurs bei Abschiebungen"