Anfrage zur Beantwortung im Gesundheitsausschuss am 15.11.2017 Tönnies Kapazitätserhöhung, Bedenken, Abtlg. Gesundheit

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh

Die Abteilung Gesundheit hat den Einwand vorgebracht, dass in Bezug auf die Bioaerosolen Unterlagen fehlen und aus diesem Grund keine Bewertung der beantragten Maßnahme „Genehmigung nach § 16 BImSchG - Kapazitätserhöhung der Schlachtanlage - möglich ist.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erläutert die Wirkungen von Bioaerosolen u. a. folgendermaßen:

 

„Für eine Bewertung der möglichen Bioaerosolbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner von emittierenden Betrieben steht daher derzeit ausschließlich der Vergleich zwischen in Lee der Anlage gemessenen Bioaerosolkonzentrationen und der ortsüblichen Hintergrundkonzentration zur Verfügung. Hierdurch kann zumindest beantwortet werden, ob und in welchem Ausmaß Personen durch Bioaerosole aus emittierenden Betrieben zusätzlich exponiert sind.

Eine im Vergleich zur ortsüblichen Hintergrundbelastung erhöhte Bioaerosol-Immissionskonzentration, durch Emissionen aus einer Anlage, ist dabei als eine (potenzielle) zusätzliche Bioaerosolbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner anzusehen. Aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Umweltschutzes kann eine solche erhöhte Exposition deshalb als Belastung eingestuft werden, da bei bestimmten Personen nachteilige gesundheitliche Effekte (z. B. allergische Symptome) schon bei Exposition gegenüber üblichen Umweltkonzentrationen auftreten können. Eine gegenüber der Hintergrundkonzentration erhöhte Immissionskonzentration ist demnach als umwelthygienisch unerwünscht zu bezeichnen, ohne dass damit eine Aussage zu einem konkreten quantitativen Gesundheitsrisiko verbunden ist. Eine Verringerung bzw. Vermeidung erhöhter Bioaerosol-Konzentrationen dient der Vorsorge vor vermeidbaren Belastungen.

Und im Weiteren: „Aus der Arbeitsmedizin sind Erkenntnisse über ein gehäuftes Auftreten von bioaerosolbedingten Atemwegserkrankungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem in der Landwirtschaft bekannt.“

Die hier aufgeführten Bedenken zeigen, dass die Unterlagen unvollständig sind, dass eine Bearbeitung durch die Fachbehörden nicht möglich ist.

Aus diesem Grunde stellen wir eine Anfrage zu dem Sachstand der Bearbeitung des Verfahrens

 

1.    Wann werden die Unterlagen zur Bewertung vorlegen?

2.    In welchen Zeitrahmen kann die Bearbeitung durch die Abteilung Gesundheit erfolgen?

3.    Sind Konflikte erkennbar, die nicht überwunden werden können?

 

 

Hans-Werner Elbracht, Herbert Wessel;

DIE LINKE im Kreistag Gütersloh