Antrag: Etablierung einer Jobbörse für Flüchtlinge durch den Kreis Gütersloh in Kooperation mit „pro Wirtschaft GT“, dem „Jobcenter GT“ und weiteren Fachabteilungen des Kreises Gütersloh

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh, Hans-Werner Elbracht
Anträge

Zielstellung für die Flüchtlingspolitik im Kreis Gütersloh: „ Der Grundsatz einer Integration muss von Beginn des Aufenthaltes an gelten, eine private, dezentrale Unterbringung hat Vorrang, sämtliche Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang sind entsprechend den gültigen Asylgesetzen aufzuheben. Hier ist zu sondieren, ob die „pro Wirtschaft GT“ im

Zusammenarbeit mit dem „Jobcenter GT“ und weiteren Fachabteilungen des Kreises Gütersloh eine Jobbörse für Flüchtlinge auf den Weg bringen kann. Jeder Asylsuchende und Geduldete muss unmittelbar über seine Zugangsmöglichkeiten zu Sprach- u. Integrationskursen beraten werden.

Der Kreis Gütersloh ist hier gefragt, die strukturelle Basis zu legen und eng mit den Gemeinden im Kreis zusammenarbeiten.

Begründung:

  • Verbesserter Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete
    Am 6. und am 11. November 2014 sind mehrere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete in Kraft getreten. Die Wartefrist zur Aufnahme einer Beschäftigung wurde von bisher neun bzw. zwölf Monate auf die ersten drei Monate des Aufenthaltes in Deutschland verkürzt. Die Vorrangprüfung entfällt bei Asylsuchenden und Geduldeten nun nach spätestens 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland.
  • Steigende Asyl-Gesamtschutzquote
    Die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland steigt, zugleich ist die Not und Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge nicht zuletzt in Anbetracht der besonders brutal geführten Kriege und Vertreibungen in Syrien und im Irak offenkundiger denn je. Dies spiegelt sich in der so genannten bereinigten Asyl-Gesamtschutzquote wieder: 2014 wurde in 48,5 Prozent der inhaltlich entschiedenen Fälle durch das BAMF ein Schutzstatus gewährt. Hinzu kommt, dass mehr als zehn Prozent der Asylsuchenden, die gegen einen ablehnenden Bescheid klagen, Schutz durch die Verwaltungsgerichte erhalten.
  • Genfer Flüchtlingskonvention: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
    Die Einwanderung von Asylsuchenden lässt sich ebenfalls nicht begrenzen, sollen beim Schutz von Flüchtlingen nicht Grundgesetz und internationales Recht außer Kraft gesetzt werden


Ich bitte den Kreis Gütersloh diesen Ansatz zu sondieren und einen schriftlichen Bericht zur Sitzung des Kreistages am 2.03.2015 vorzulegen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob dieses Projekt im Rahmen der Haushaltsplanung für 2015 eine Berücksichtigung finden kann.

Steinhagen, 5.2.2012

Hans-Werner Elbracht
DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh
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