Fragestellung: Unverhältnismäßiger und gesetzeswidriger Schusswaffeneinsatz gegen einen jugendlichen Sprayer in Halle/Westf.

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh, Hans-Werner Elbracht
AktuellesAnträge

Sehr geehrter Herr Adenauer, nach mehr als einer Woche nach dem Vorfall bekennt sich die Polizei zum unverhältnismäßigen widerrechtlichen Schusswaffeneinsatz gegen einen jugendlichen Sprayer in Halle/Westf.. Zwei Schüsse wurden abgegeben. Lt. bisheriger offizieller fälschlicher Darstellung der Gütersloher Polizeibehörde wurde aus der betreffenden Dienstwaffe ein Schuss abgegeben.


1. Wie ist dieser Sachverhalt, die Diskrepanz in der unterschiedlichen Darstellungsweise bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh zu erklären?
2. Wurde die Dienstwaffe überprüft?
- Wenn Ja, wann?
- Wenn Nein, warum nicht?

Es handelt sich hier wohl um einen alltäglichen Diensteinsatz, und es gibt erhebliche Probleme bei dem Vorgehen des Polizisten im Einsatz und in der öffentlichen Darstellung der Situationsbeschreibung der Kreispolizeibehörde Gütersloh.

Daraus ergibt sich weiterer Klärungsbedarf.

3. Sind die Polizisten für Ihren Einsatz ausreichend ausgebildet?

4.  Ist das Vertrauensverhältnis der Polizisten zu dem Führungsstab belastet?
- Wenn Ja, was wird dagegen getan?

5.    Sind die Polizisten dienstbegründet oder aus anderen Gründen überlastet?


6.    Wodurch wird zukünftig gewährleistet, dass die Öffentlichkeit von Anfang an objektive, wahrheitsgemäße und konkrete Informationen durch die Pressemitteilungen der Kreispolizeibehörde bezüglich der Polizeieinsätze bekommt?


Zur Kenntnis:

-    Karsten Fehring, Kreispolizeibehörde Gütersloh, Leitender Polizeidirektor
-    Jens Bohne, Kreispolizeibehörde Gütersloh, Führungsstelle
-    Fraktionsvorsitzende im Kreistag Gütersloh
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