Nein zur Kapazitätserweiterung bei der Schlachtfabrik Tönnies!

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh; Hans-Werner Elbracht, Herbert Wessel
AktuellesAnträge

Anfrage zur Beantwortung im Kreisausschuss am 13.09.2017

a. zur Umweltverträglichkeitsprüfung der ersten Genehmigung der Schlachtanlage und des Zerlegungsbetriebs Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG, In der Mark 2, Rheda-Wiedenbrück

b. zur Erfüllung der Allgemeinen Auflagen lt. Genehmigungsbescheid „Anlagen zum Schlachten von Tieren“ (Genehmigung der wesentlichen Änderung nach § 16 BImSchG; Erhöhung der Schlachtleistung auf 3000 t/d) für das Fleischwerk Tönnies, Rheda-Wiedenbrück v. 28.10.2010

 

Sehr geehrter Herr Adenauer,

diesbezüglich bitten wir um schriftlicher Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.09.2017  

A

  1. Auf welche Umweltverträglichkeitsprüfung basiert die erste Genehmigung des Betriebs der Schlachtanlage und des Zerlegungsbetriebs Tönnies in Rheda-Wiedenbrück.
  2. Welche Bedingungen wurden mit der Genehmigung gestellt?
  3. Welche Allgemeine Auflagen wurden mit der Genehmigung gestellt? 

B

lt. Genehmigung (siehe b,) wurde die „Allgemeine Auflage“ gestellt; dem Kreis Gütersloh über alle besonderen Vorkommnisse, durch welche die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt oder gefährdet werden könnte, sofort fernmündlich zu unterrichten; unabhängig davon sind umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abstellung der Störung erforderlich sind. Auf die unabhängig hiervon bestehenden Anzeige- und Mitteilungspflichten nach §§ 2 und 3 der Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung und nach § 19 Abs. 1 und 2 der 12. BImSchV wird hingewiesen.

  1. Welche besonderen Vorkommisse wurden dem Kreis Gütersloh gemeldet (Datum, Sachbeschreibung)
  2. In welcher Weise (Datum, Sachbeschreibung) wurden die gemeldeten Vorkommnisse behoben?
  3. Welche Meldungen (Datum, Sachbericht) erfolgten aufgrund der Anzeige- und Mitteilungspflichten nach §§ 2 und 3 der Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung und nach § 19 Abs. 1 und 2 der 12. BImSchV
  4. Wie und wann wurden „Abwasserrechtliche Auflagen“; die Auswirkungen der optimierten Betriebsführung im Fleischwerk, die zukünftig beibehalten werden muss, nachgewiesen
  5. Betreff Veterinärrechtliche Auflagen
    a) In allen Arbeitsräumen (Wartestallungen, Betäubungs- und Schlachthalle) sind die Lüftungsanlagen so zu betreiben, dass während der Arbeitszeiten ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. 

    b)  Schlachttiere, die nicht sofort der Schlachtung zugeführt werden, sind in allen Wartebuchten mit jederzeit zugänglichem Wasser in ausreichender Qualität zu versorgen. 

    1. Wann und wie und mit welchem Ergebnissen wurden die „Veterinärrechtliche Auflagen“ vom Kreis Gütersloh überprüft (Datum, Sachbericht)?
    2. Wann und wie wurden dabei festgestellte Mängel vom Fleischwerk Tönnies behoben?

 

Mit freundlichen Grüßen

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh
Hans-Werner Elbracht, Herbert Wessel