
Städtebauliche Entwicklung im Bereich Dr.-Brinkmann-, Mangelsdorfstraße
Antrag zur Sitzung des Planungsausschuss am 17.04.2018 - TOP8 - Städtebauliche Entwicklung im Bereich Dr.-Brinkmann-, Mangelsdorfstraße
Hiermit beantragt die Fraktion der LINKEN , folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage für einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan im Gesamtbereich Wiesenstraße, Dalke, Westring und Herzebrocker
Straße vorzubereiten.
Die Zielsetzung ist u.a. die Klärung der Gemengelage zwischen Gewerbebetrieben,
insbesondere Vogt & Wolf, und der sich anschließenden Wohnbebauung sowie eine
transparente Festsetzung der Baurechte im Wohngebiet.
Die Verwaltung möge prüfen, ob für den o. a. Bereich eine Veränderungssperre
zu erlassen ist, um die Ziele des Bebauungsplans in vollem Umfang erreichen zu können.
Begründung :
Für diesen Standort liegt kein Planungsrecht vor. Deshalb soll für den o. a. beschriebenen
Bereich ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden
Durch den Beschluss soll eine Grundlage für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
geschaffen werden. Im weiteren Verfahren ist zu klären, in wieweit weitere städtebauliche
Instrumente und Sicherungsmaßnahmen,wie Zurückstellung von Baugesuchen oder auch
Beschluss einer Veränderungssperre erforderlich werden.
In der Dr. Brinkmann-Straße sollen Wohnhäuser errichtet werden, deren Bauformen
stark vom nachbarschaftlichen Bestand abweichen und im Quartier wie ein Fremdkörper
wirken. Ziel ist es, eine sinnvolle Nachverdichtung zu erreichen, die sich jedoch in die
vorhandene Siedlungsstruktur eingliedert und somit den Charme des gesamten Areals
nicht zerstört.
Mit der Dalke-Begrenzung wird ein renaturiertes Biotopverbundsystem mit
Vorbildcharakter im Kreis Gütersloh einbezogen, das sehr nah an dieser Siedlung liegt
und daher ökologische Bezüge bis in den Siedlungsbereich ermöglicht. Entlang der Dalke
existiert ein Grünzug, der zugleich als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftbahn für den
Bereich von großer Bedeutung ist.Der Bebauungsplan soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungsstruktur
sowohl die städtebaulich sinnvolle Entwicklung und Nachverdichtung sowie den Bestand
der gewerblichen Nutzung als auch den Erhalt und die Vernetzung von Freiräumen
sicherstellen.
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