Rede- und Fragerecht der linken Ratsmitglieder

DIE LINKE. im Rat der Stadt Gütersloh

Hat die CDU-Fraktion versucht das Rede- und Fragerecht der LINKEN im Stadtrat zu verhindern?

Anfrage der Linken zu TOP 27.1 (Kosten der BM-Wahl) aus der Ratssitzung vom 19.12.2024.

  1. Ist es zutreffend, dass gemäß §18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gütersloh, eine Aussprache nach einer Anfrage möglich ist?
  2. Ist in der o.g. Sitzung, hauptsächlich aus den Reihen der CDU-Fraktion, ohne dass der Fraktion dazu das Wort erteilt wurde, panikartig und fälschlicherweise behauptet worden, dass eine Aussprache nicht zulässig sei?
  3. Wurde daraufhin eine mögliche Aussprache nicht mehr zugelassen, bzw. verhindert?
  4. Um einen geordneten Sitzungsverlauf sicher zu stellen, wäre es da korrekt gewesen, die störenden Ratsmitglieder zur Ordnung zu rufen, den Sachverhalt richtig zu stellen, und das Wort dem Fragesteller zu einer möglichen Aussprache zu erteilen?

 

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