Eil-Antrag auf Aufhebung der Erlaubnis von allgemeinen privaten Feuerwerken zu Silvester in Gütersloh

DIE LINKE. im Rat der Stadt Gütersloh

Antragstext:

Aufgrund der enormen Belastung der Krankenhäuser in Gütersloh durch die Covid-19-Pandemie und der ohnehin schon großen gesundheitlichen Belastung von Risikopatient*innen mit Atemwegserkrankungen wird die Erlaubnis von privaten Feuerwerken zu Silvester in der Stadt Gütersloh aufgehoben.

 

Begründung:

Durch den hohen Ausstoß an Ruß, CO², Feinstaub und sonstigen Chemikalien werden an den Silvestertagen nicht nur die Städte, die Umwelt, Wild- und Haustiere überlastet. Manche Städte stoßen in der Silvesternacht mehr schädigende Stoffe aus, als über ein ganzes Kalenderjahr. Die Landwirtschaftliche Versicherungsanstalt in Münster hat zudem errechnen lassen, dass zwischen Silvester und Neujahr Treibhausgase freigesetzt werden, deren Wirkung vergleichbar ist mit 2300 Tonnen Kohlendioxid. Zudem belasten die Ausstöße zusätzlich die Gesundheit von Menschen aus den Risikogruppen mit Atemwegs- und Lungenerkrankungen wie Bronchitis, COPD, chronischen Allergien und Lungenkrebserkrankungen. Dies kann für Betroffene einen schweren Verlauf der Krankheit bedeuten oder die Anfälligkeit für eine Infektion mit Covid-19 erhöhen. Zudem sind die Krankenhäuser bereits jetzt überlastet.

Die Rechtslage ist hier eindeutig und erlaubt der Stadt Gütersloh somit die Durchsetzung eines Verbotes:

Gezündet werden dürfen Kategorie F2-Artikel nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung für diese 48 Stunden zeitlich oder aus Brandschutzgründen räumlich noch weiter einschränken beziehungsweise generell unterbinden (§ 24 1. SprengV).

 

Camila Cirlini

Mitglied des Stadtrates DIE LINKE. Gütersloh