Einsparung des Ordnungsdienstes im Rathaus
Ist der Sicherheitsdienst im Rathaus notwendig? In anderen Kommunen ist das Rathaus für jede/n BürgerIn offen.
Antrag:
- Die bestehenden Zugangskontrollen im Rathaus Gütersloh werden aufgehoben.
- Der Einsatz des privaten Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienstes im Rathaus wird beendet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein offenes, bürgerfreundliches Rathaus vorzulegen, das ohne Zugangsbeschränkungen auskommt und gleichzeitig die üblichen Standards eines sicheren Verwaltungsbetriebs gewährleistet.
- Die freiwerdenden Haushaltsmittel sind z.B. für Haushaltskonsolidierung oder bürgernahe Maßnahmen wie Servicequalität, Prävention oder Digitalisierung einzusetzen.
Begründung:
Das Rathaus ist traditionell ein offener Ort der Demokratie, der Transparenz und der Bürgernähe. Die derzeitigen Zugangskontrollen und der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes stehen diesem Grundverständnis entgegen. Sie erschweren den niedrigschwelligen Zugang zur Verwaltung und erzeugen ein Klima der Distanz, das dem Selbstverständnis einer modernen, bürgerorientierten Kommune widerspricht.
Eine putative Gefährdungslage wird hier angeführt, die derart weitreichende Maßnahmen rechtfertigen soll. Bei rd. 150 Vorfällen pro Jahr, wie von der Verwaltung behauptet, muss sich die Verwaltung fragen lassen, was läuft im Gütersloher Rathaus verkehrt. Aus vergleichbaren Städten ist nichts dergleichen bekannt. Bielefeld etwa, betreibt alle Rathäuser ohne Zugangskontrollen, ohne dass es dort zu sicherheitsrelevanten Problemen kommt. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist daher nicht gegeben.
Zudem erzeugen sichtbare Sicherheitsmaßnahmen häufig erst den Eindruck einer Bedrohung, ohne dass eine reale Grundlage besteht. Ein Rathaus, das wie eine Hochsicherheitszone wirkt, schwächt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Offenheit und Zugänglichkeit der Verwaltung.
Die Kosten des Zugangskonzeptes – zuletzt 2023 von der Verwaltung mit rd. 320.000 Euro jährlich beziffert – stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Diese Mittel fehlen an anderer Stelle, etwa bei der Verbesserung der Ausgabensituation, Servicequalität, Präventionsarbeit oder Digitalisierung. Ein effizienter und bürgerfreundlicher Einsatz öffentlicher Gelder ist hier nicht erkennbar.
Ein offenes Rathaus stärkt das Vertrauen in die kommunale Demokratie, erleichtert den Zugang zu Verwaltungsleistungen und setzt ein klares Zeichen für Transparenz und Bürgernähe. Die Abschaffung der Zugangskontrollen und des Ordnungsdienstes ist daher sinnvoll, verhältnismäßig und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
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