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Anfrage: Verschönerung der städtischen Schulen

DIE LINKE. im Rat der Stadt Gütersloh

Dürfen Schülerinnen und Schüler die Innenwände der städtischen Schulen verschönern

 

Bei Besuchen in vielen unserer städtischen Schulen fällt Besucherinnen und Besuchern häufig 
zunächst die teilweise bedrückende Atmosphäre in den Schulgebäuden auf. Hinzu kommen 
nicht selten unschöne Schmierereien an Wänden und in Fluren. Dieses Erscheinungsbild stellt 
weder für Besucherinnen und Besucher noch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte 
einen ansprechenden Ort zum Lernen und Lehren dar.

In einem Gespräch mit einer Lehrerin einer städtischen Schule wurde berichtet, dass es bereits 
Versuche von Kolleginnen und Kollegen gegeben habe, gemeinsam mit Schülerinnen und 
Schülern im Rahmen eines künstlerischen Projekts die Wände eigenständig zu gestalten, um 
die Lernumgebung freundlicher und einladender zu machen. Diese Vorhaben wurden jedoch 
von der zuständigen Verwaltung mit dem Hinweis auf die künstlerisch-architektonische Leistung 
des verantwortlichen Architekten abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 
1. In welchen städtischen Schulgebäuden sind künstlerische Gestaltungsprojekte durch 
Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zulässig, und in welchen Gebäuden sind sie 
ausgeschlossen?

2. Auf welcher rechtlichen, denkmalpflegerischen oder gestalterischen Grundlage werden 
solche Projekte untersagt?

3. Welche Rolle spielt dabei der Schutz der architektonischen oder künstlerischen 
Gesamtgestaltung eines Gebäudes?

4. Unter welchen Voraussetzungen können vergleichbare Projekte dennoch durch 
ausgebildetes Lehrpersonal durchgeführt werden (z. B. zeitlich begrenzt, reversibel oder 
in bestimmten Gebäudeteilen)?

5. Gibt es seitens der Stadt Leitlinien oder Genehmigungsverfahren für schulische 
Beteiligungs- und Kunstprojekte in Schulgebäuden?

6. Plant die Verwaltung künftig, solche Projekte ausdrücklich zu ermöglichen oder 
konzeptionell zu unterstützen?

Künstlerische Gestaltungsprojekte durch Schülerinnen und Schüler sind didaktisch und 
pädagogisch wertvoll. Sie fördern Kreativität, Verantwortungsbewusstsein sowie die 
Identifikation mit dem Lernort Schule. Eine ansprechend gestaltete Umgebung kann 
nachweislich die Lernatmosphäre verbessern und Vandalismus entgegenwirken. Darüber 
hinaus stärken solche Projekte die Akzeptanz und das Zugehörigkeitsgefühl zur eigenen 
Schule. Da die Umsetzung im Rahmen des Unterrichts erfolgt, entstehen hierfür in der Regel 
keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt. Eine transparente Regelung würde 
Planungssicherheit für Schulen und Verwaltung gleichermaßen schaffen. 

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