Anfrage: Verschönerung der städtischen Schulen
Dürfen Schülerinnen und Schüler die Innenwände der städtischen Schulen verschönern
Bei Besuchen in vielen unserer städtischen Schulen fällt Besucherinnen und Besuchern häufig
zunächst die teilweise bedrückende Atmosphäre in den Schulgebäuden auf. Hinzu kommen
nicht selten unschöne Schmierereien an Wänden und in Fluren. Dieses Erscheinungsbild stellt
weder für Besucherinnen und Besucher noch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
einen ansprechenden Ort zum Lernen und Lehren dar.
In einem Gespräch mit einer Lehrerin einer städtischen Schule wurde berichtet, dass es bereits
Versuche von Kolleginnen und Kollegen gegeben habe, gemeinsam mit Schülerinnen und
Schülern im Rahmen eines künstlerischen Projekts die Wände eigenständig zu gestalten, um
die Lernumgebung freundlicher und einladender zu machen. Diese Vorhaben wurden jedoch
von der zuständigen Verwaltung mit dem Hinweis auf die künstlerisch-architektonische Leistung
des verantwortlichen Architekten abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:
1. In welchen städtischen Schulgebäuden sind künstlerische Gestaltungsprojekte durch
Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zulässig, und in welchen Gebäuden sind sie
ausgeschlossen?
2. Auf welcher rechtlichen, denkmalpflegerischen oder gestalterischen Grundlage werden
solche Projekte untersagt?
3. Welche Rolle spielt dabei der Schutz der architektonischen oder künstlerischen
Gesamtgestaltung eines Gebäudes?
4. Unter welchen Voraussetzungen können vergleichbare Projekte dennoch durch
ausgebildetes Lehrpersonal durchgeführt werden (z. B. zeitlich begrenzt, reversibel oder
in bestimmten Gebäudeteilen)?
5. Gibt es seitens der Stadt Leitlinien oder Genehmigungsverfahren für schulische
Beteiligungs- und Kunstprojekte in Schulgebäuden?
6. Plant die Verwaltung künftig, solche Projekte ausdrücklich zu ermöglichen oder
konzeptionell zu unterstützen?
Künstlerische Gestaltungsprojekte durch Schülerinnen und Schüler sind didaktisch und
pädagogisch wertvoll. Sie fördern Kreativität, Verantwortungsbewusstsein sowie die
Identifikation mit dem Lernort Schule. Eine ansprechend gestaltete Umgebung kann
nachweislich die Lernatmosphäre verbessern und Vandalismus entgegenwirken. Darüber
hinaus stärken solche Projekte die Akzeptanz und das Zugehörigkeitsgefühl zur eigenen
Schule. Da die Umsetzung im Rahmen des Unterrichts erfolgt, entstehen hierfür in der Regel
keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt. Eine transparente Regelung würde
Planungssicherheit für Schulen und Verwaltung gleichermaßen schaffen.
Dateien
- Sehr geehrte Damen und Herren,
PDF-Datei (143 KB)

