Satzung der linksjugend [‘solid] Gütersloh
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Die Basisgruppe trägt den Namen linksjugend [’solid] Gütersloh
- Sie ist Teil des bundesweiten Jugendverbandes linksjugend [‘solid] e.V. und dem landesweiten Verband linksjugend [‘solid] – NRW e.V., an deren Satzung und Grundsätze sie gebunden ist.
- Die Basisgruppe ist im Kreis Gütersloh tätig.
§ 2 Grundsätze
- Die linksjugend [’solid] Gütersloh ist ein sozialistischer, antiimperialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer, feministischer und ökologischer Jugendverband.
- Die Basisgruppe vertritt öffentlich die Haltung des Landes- und Bundesverbandes, es sei denn sie einigt sich mehrheitlich auf eine andere zu vertretende Haltung, solange diese nicht der Bundes- und Landessatzung widerspricht.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied der Basisgruppe Gütersloh ist, wer aktives oder passives Mitglied von linksjugend [’solid] NRW oder Bund ist, mindestens einmal an einem Plenum teilgenommen hat und entweder im Kreis Gütersloh wohnt oder formlos auf einem Plenum um Aufnahme gebeten hat.
- Personen kann per Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Status der Sympathisant*in verliehen werden. Dieser kann ebenso per einfacher Mehrheit entzogen werden.
§ 4 Ausschlussverfahren
- Der Verlust der Mitgliedschaft und Ausschluss von allen Veranstaltungen der Basisgruppe ist möglich bei:
- vorsätzlichem Verstoß gegen Satzung oder Grundsätze,
- vorsätzlicher grober Schädigung oder erheblicher Behinderung der Basisarbeit,
- diskriminierendem und übergriffigem Verhalten – auch wenn nicht vorsätzlich.
- Der Ausschlussantrag kann von jedem Mitglied gestellt und muss mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Die Abstimmung/en sind mindestens ein Plenum vorher anzukündigen. Dem betroffenen Mitglied ist eine Anhörung zu gewähren.
- Sympathisant*innen und Gäste können durch einfache Mehrheit von allen Veranstaltungen der Basisgruppe ausgeschlossen werden.
§ 5 Abstimmungen und Personenwahlen
- Das aktive Wahlrecht besitzen alle Mitglieder und Symphathisant*innen.
- Das passive Wahlrecht ist Mitgliedern vorbehalten.
- Gäste mit zuvor per Abstimmung verliehenem Stimmrecht können an Wahlen aktiv mitstimmen.
- Abstimmungen können offen (z. B. per Handzeichen) erfolgen, sofern kein Widerspruch besteht und freie Meinungsäußerung möglich ist. Personenwahlen sind grundsätzlich geheim.
- Offizielle Abstimmungen und Wahlen sind mindestens ein Plenum im Voraus anzukündigen.
- Auf Wunsch der einfachen Mehrheit der Anwesenden, kann eine Abstimmung oder Wahl für nicht Anwesende für 24 Stunden geöffnet werden.
- Bei Personenwahlen wird pro Kandidat*in mit entweder Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt. Kandidierende benötigen mehr Ja- als Nein-Stimmen. Für jede*n Kandidat*in werden die Nein- von den Ja-Stimmen subtrahiert. Die Kandidierenden mit den meisten verbleibenden Ja-Stimmen sind gewählt.
- Werden mehrere gleichartige Ämter vergeben, werden für 50 % (bei ungerader Zahl aufgerundet) dieser Flinta*-Personen gewählt. Gibt es zu wenige Kandidaturen oder werden keine Kandidierenden für quotierte Plätze gewählt, entfällt die Quotierung nach mehrheitlicher Zustimmung der anwesenden Flinta*-Personen. Wird ein einzelnes Amt gewählt, gibt es eine Flinta*-quotierte und eine offene Liste. Die quotierte Liste wird zuerst gewählt.
§ 6 Plenum
- Das Plenum ist das zentrale Arbeits- und Beschlussgremium.
- Es ist beschlussfähig, wenn es mindestens auf dem letzten Plenum vorher angekündigt wurde, oder einem regulärem, den Mitgliedern bekannten, Takt folgt.
- Es soll regelmäßig und bedarfsgerecht stattfinden.
- Die Basisgruppe und das Orga-Team haben dafür zu sorgen, dass möglichst viele Mitglieder, Sympathisant*innen und Interessierte teilnehmen können (z. B. durch rechtzeitige Ankündigung und passende Terminwahl).
§ 7 Orga-Team
- Das Orga-Team ist an erster Stelle verantwortlich für Verwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit.
- Es besteht aus 4–7 gleichberechtigten Mitgliedern in den Rollen:
- Sprecher*in
- Vernetzungsbeauftragte*r
- Interne Orga-Beauftragte*r
- Schatzmeister*in
Der Vorstand vertritt sich gegenseitig. Pro Amt können maximal zwei Personen gewählt werden, Schatzmeister*in kann nur einmal besetzt werden.
- Das Orga-Team wird jährlich gewählt.
- Eine außerordentliche Neuwahl kann mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Die Neuwahl darf frühestens auf dem nächsten Plenum stattfinden. Den Antrag zur Neuwahl kann jedes Mitglied stellen. Das Awareness-Team kann eine außerordentliche Neuwahl mit einem begründeten Schreiben einberufen.
- Das Orga-Team kann und soll Aufgaben innerhalb der Gruppe frei delegieren und muss regelmäßig über seine Arbeit berichten.
§ 8 Awareness-Team
- Das Awareness-Team ist für Konfliktschlichtung, den Schutz der Mitglieder, Sympathisant*innen und Interessierten vor übergriffigem Verhalten und die Förderung eines respektvollen und offenen Miteinanders innerhalb der Basisgruppe zuständig.
- Es besteht aus zwei bis vier gleichberechtigten Mitgliedern.
- Mitglieder des Awareness-Teams dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Orga-Teams sein.
- Mitglieder des Awareness-Teams dürfen keinen ungelösten Awareness-Fall haben. Mitglieder des Awareness-Teams, die in ihrer Amtszeit einen Awareness-Fall als Täter*in erhalten, werden vorübergehend von Awareness-Pflichten befreit. Bei Lösung wird ein Misstrauensvotum durchgeführt, über das mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
- Das Awareness-Team kann in dringenden Fällen Personen bis zum nächsten Plenum ausschließen. Ein Ausschluss vom Plenum muss auf dem nächsten Plenum reflektiert werden, sofern es die Schweigepflicht nicht verletzt.
- Das Awareness-Team wird jährlich gewählt.
- Eine außerordentliche Neuwahl erfolgt bei einfacher Mehrheit.
- Es berichtet regelmäßig über seine Tätigkeit unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Eine Änderung oder ein Neubeschluss dieser Satzung kann von jedem Mitglied in Form eines begründeten Schreibens auf einem Plenum gefordert werden. Der Termin der Abstimmung und die Änderung/der neue Satzungsvorschlag muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Für die Abstimmung ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.
- Diese Satzung wurde am 09.11.2025 vom Plenum der linksjugend [’solid] Gütersloh beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
Die Satzung zum herunterladen
- Satzung_linksjugend___solid__Guetersloh.pdf PDF-Datei (102 KB)
