Satzung der linksjugend [‘solid] Gütersloh

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Basisgruppe trägt den Namen linksjugend [’solid] Gütersloh
  2. Sie ist Teil des bundesweiten Jugendverbandes linksjugend [‘solid] e.V. und dem landesweiten Verband linksjugend [‘solid] – NRW e.V., an deren Satzung und Grundsätze sie gebunden ist.
  3. Die Basisgruppe ist im Kreis Gütersloh tätig.

 

§ 2 Grundsätze

  1. Die linksjugend [’solid] Gütersloh ist ein sozialistischer, antiimperialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer, feministischer und ökologischer Jugendverband.
  2. Die Basisgruppe vertritt öffentlich die Haltung des Landes- und Bundesverbandes, es sei denn sie einigt sich mehrheitlich auf eine andere zu vertretende Haltung, solange diese nicht der Bundes- und Landessatzung widerspricht.

 

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Basisgruppe Gütersloh ist, wer aktives oder passives Mitglied von linksjugend [’solid] NRW oder Bund ist, mindestens einmal an einem Plenum teilgenommen hat und entweder im Kreis Gütersloh wohnt oder formlos auf einem Plenum um Aufnahme gebeten hat.
  2. Personen kann per Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Status der Sympathisant*in verliehen werden. Dieser kann ebenso per einfacher Mehrheit entzogen werden.

 

§ 4 Ausschlussverfahren

  1. Der Verlust der Mitgliedschaft und Ausschluss von allen Veranstaltungen der Basisgruppe ist möglich bei:
    1. vorsätzlichem Verstoß gegen Satzung oder Grundsätze,
    2. vorsätzlicher grober Schädigung oder erheblicher Behinderung der Basisarbeit,
    3. diskriminierendem und übergriffigem Verhalten – auch wenn nicht vorsätzlich.
  2. Der Ausschlussantrag kann von jedem Mitglied gestellt und muss mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Die Abstimmung/en sind mindestens ein Plenum vorher anzukündigen. Dem betroffenen Mitglied ist eine Anhörung zu gewähren.
  3. Sympathisant*innen und Gäste können durch einfache Mehrheit von allen Veranstaltungen der Basisgruppe ausgeschlossen werden.

 

§ 5 Abstimmungen und Personenwahlen

  1. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Mitglieder und Symphathisant*innen.
  2. Das passive Wahlrecht ist Mitgliedern vorbehalten.
  3. Gäste mit zuvor per Abstimmung verliehenem Stimmrecht können an Wahlen aktiv mitstimmen.
  4. Abstimmungen können offen (z. B. per Handzeichen) erfolgen, sofern kein Widerspruch besteht und freie Meinungsäußerung möglich ist. Personenwahlen sind grundsätzlich geheim.
  5. Offizielle Abstimmungen und Wahlen sind mindestens ein Plenum im Voraus anzukündigen.
  6. Auf Wunsch der einfachen Mehrheit der Anwesenden, kann eine Abstimmung oder Wahl für nicht Anwesende für 24 Stunden geöffnet werden.
  7. Bei Personenwahlen wird pro Kandidat*in mit entweder Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt. Kandidierende benötigen mehr Ja- als Nein-Stimmen. Für jede*n Kandidat*in werden die Nein- von den Ja-Stimmen subtrahiert. Die Kandidierenden mit den meisten verbleibenden Ja-Stimmen sind gewählt.
  8. Werden mehrere gleichartige Ämter vergeben, werden für 50 % (bei ungerader Zahl aufgerundet) dieser Flinta*-Personen gewählt. Gibt es zu wenige Kandidaturen oder werden keine Kandidierenden für quotierte Plätze gewählt, entfällt die Quotierung nach mehrheitlicher Zustimmung der anwesenden Flinta*-Personen. Wird ein einzelnes Amt gewählt, gibt es eine Flinta*-quotierte und eine offene Liste. Die quotierte Liste wird zuerst gewählt.

 

§ 6 Plenum

  1. Das Plenum ist das zentrale Arbeits- und Beschlussgremium.
  2. Es ist beschlussfähig, wenn es mindestens auf dem letzten Plenum vorher angekündigt wurde, oder einem regulärem, den Mitgliedern bekannten, Takt folgt.
  3. Es soll regelmäßig und bedarfsgerecht stattfinden.
  4. Die Basisgruppe und das Orga-Team haben dafür zu sorgen, dass möglichst viele Mitglieder, Sympathisant*innen und Interessierte teilnehmen können (z. B. durch rechtzeitige Ankündigung und passende Terminwahl).

 

§ 7 Orga-Team

  1. Das Orga-Team ist an erster Stelle verantwortlich für Verwaltung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit.
  2. Es besteht aus 4–7 gleichberechtigten Mitgliedern in den Rollen:
  • Sprecher*in
  • Vernetzungsbeauftragte*r
  • Interne Orga-Beauftragte*r
  • Schatzmeister*in

Der Vorstand vertritt sich gegenseitig. Pro Amt können maximal zwei Personen gewählt werden, Schatzmeister*in kann nur einmal besetzt werden.

  1. Das Orga-Team wird jährlich gewählt.
  2. Eine außerordentliche Neuwahl kann mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Die Neuwahl darf frühestens auf dem nächsten Plenum stattfinden. Den Antrag zur Neuwahl kann jedes Mitglied stellen. Das Awareness-Team kann eine außerordentliche Neuwahl mit einem begründeten Schreiben einberufen.
  3. Das Orga-Team kann und soll Aufgaben innerhalb der Gruppe frei delegieren und muss regelmäßig über seine Arbeit berichten.

 

§ 8 Awareness-Team

  1. Das Awareness-Team ist für Konfliktschlichtung, den Schutz der Mitglieder, Sympathisant*innen und Interessierten vor übergriffigem Verhalten und die Förderung eines respektvollen und offenen Miteinanders innerhalb der Basisgruppe zuständig.
  2. Es besteht aus zwei bis vier gleichberechtigten Mitgliedern.
  3. Mitglieder des Awareness-Teams dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Orga-Teams sein.
  4. Mitglieder des Awareness-Teams dürfen keinen ungelösten Awareness-Fall haben. Mitglieder des Awareness-Teams, die in ihrer Amtszeit einen Awareness-Fall als Täter*in erhalten, werden vorübergehend von Awareness-Pflichten befreit. Bei Lösung wird ein Misstrauensvotum durchgeführt, über das mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
  5. Das Awareness-Team kann in dringenden Fällen Personen bis zum nächsten Plenum ausschließen. Ein Ausschluss vom Plenum muss auf dem nächsten Plenum reflektiert werden, sofern es die Schweigepflicht nicht verletzt.
  6. Das Awareness-Team wird jährlich gewählt.
  7. Eine außerordentliche Neuwahl erfolgt bei einfacher Mehrheit.
  8. Es berichtet regelmäßig über seine Tätigkeit unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Eine Änderung oder ein Neubeschluss dieser Satzung kann von jedem Mitglied in Form eines begründeten Schreibens auf einem Plenum gefordert werden. Der Termin der Abstimmung und die Änderung/der neue Satzungsvorschlag muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Für die Abstimmung ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.
  2. Diese Satzung wurde am 09.11.2025 vom Plenum der linksjugend [’solid] Gütersloh beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

 

 

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