Antrag zum Haushalt 2016; Das muss drin sein: Geförderte Ombudsstelle für Hartz IV-Empfänger im Kreis Gütersloh; unabhängig und vertraulich!

DIE LINKE im Kreistag Gütersloh, Hans-Werner Elbracht

Viele Klagen von ALG-II-Leistungsberechtigten landen vor dem Sozialgericht. Dort werden ca. 40 Prozent aller Klagen gegen ausgesprochene Sanktionen im Sinne der Klagenden entschieden. Dies macht deutlich, dass die Sozialgerichte mit einer Flut von Klagen unnötig belastet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, diesen Antrag in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen.

-    Ausschuss für Arbeit und Soziales
-    Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
-    Kreisausschuss
-    Kreistag

Viele Klagen von ALG-II-Leistungsberechtigten landen vor dem Sozialgericht. Dort werden ca. 40 Prozent aller Klagen gegen ausgesprochene Sanktionen im Sinne der Klagenden entschieden. Dies macht deutlich, dass die Sozialgerichte mit einer Flut von Klagen unnötig belastet werden.

Viele Klagen und Missverständnisse ließen sich im Vorfeld vermeiden, wenn unabhängige Stellen für die ALG-II-Leistungsberechtigten eingerichtet werden. Auch nach Ansicht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) könnte die Einrichtung von Ombudsstellen die Sozialgerichte entlasten.

Mehrere Städte u. Kreise in Deutschland haben schon seit längerer Zeit Ombudsstellen als Ansprechpartner für die Kunden des Jobcenters eingerichtet.

Aufgabe ist es, bei auftretenden Streitigkeiten zwischen Kunden und Mitarbeitern zu schlichten und damit das Gesprächsklima zu verbessern. Des Weiteren können Verfahrensabläufe innerhalb des Jobcenters und die getroffenen Entscheidungen des Jobcenters, z.B. Bescheide ausführlich in einem Gespräch detailliert erläutert werden.
Durch die Einschaltung der Ombudsstelle ist es möglich, Streitfälle zwischen Kunden und Mitarbeitern ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.  
Ziel ist es eine zufriedenstellende Lösung für Kunden und Mitarbeiter zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund möge der Kreistag Gütersloh beschließen:

  1. zum 1.1.2016 für das Jobcenter Gütersloh soll eine unabhängige Ombudsstelle für Ratsuchende als zusätzliche Anlaufstelle eingerichtet werden, welche mindestens eine 3⁄4-Vollzeit-Stelle umfassen soll.
  2. die dafür benötigten Haushaltsmittel in der entsprechenden Produktgruppe bereitzustellen.
  3. zu gewährleisten, dass die zu bestellenden Ombudsleute nicht der Weisungsbefugnis von Jobcenter unterliegen, um eine glaubwürdige Neutralität der Ombudsstellen sicherzustellen. Die Ombudsstellen sollen vielmehr direkt dem Kreistag, den Ausschuss für Arbeit und Soziales unterstellt werden.
  4. sicher zu stellen, dass das Jobcenter seine Sachbearbeiter/-innen anweist ihre „Kunden/-innen“ über die Ombudsstelle zu informieren und zu motivieren, das Beratungsangebot anzunehmen.
  5. die Ombudsstelle bekommt Akteneinsicht in die laufenden Klagen gegen Sanktionen zur gütlichen Beendigung der Verfahren.
  6. eine regelmäßige, mindestens einmal jährliche, Evaluierung der Arbeit der Ombudsstelle vorzunehmen und hierüber den Kreistag, den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales zu unterrichten und einzubinden. Gleichzeitig sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf künftige Verfahren und den Umgang mit Streitfällen auszuwerten und im Sinne der Leistungsberechtigten positiv anzuwenden.



Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Elbracht