DIE LINKE. Steinhagen: Bürgeranträge

Bürgerantrag zur Auflage eines kommunalen Mietwohnungsbauprogramms zur Verbesserung der sozialen Wohnraumversorgung in Steinhagen

Offener Bürgerantrag, H.-W. Elbracht, Di. Moritz, S. Ibeneme, U. Wierum

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Besser, sehr geehrte Damen und Herren, aus den örtlichen Medien sowie der inzwischen überregional geführten Fachdiskussion ist bekannt, dass sich die Zahl der jährlich öffentlich geförderten Mietwohnungen immer weiter verringert und der Bestand an belegbaren Sozialwohnungen sich durch Bindungsablauf immer weiter verkleinert. Dies trifft auch auf Steinhagen zu und führt zu einem geringer werdenden Angebot an Mietwohnungen im unteren Preissegment. Hier sollte politisch vorausschauend gegengesteuert werden, um Wohnungsnot einkommensschwacher Wohnungssuchender zu vermeiden.

Die für Steinhagen bereits bestehende finanzielle Zusatzförderung für neue Mietwohnungen, die der Rat beschlossen hat, kann die Investitionsbereitschaft im sozialen Wohnungsbau nicht genügend erhöhen. Ebenso trifft die Beschlussfassung des Rates vom 25.02.2015 zum Neubau von Wohnungen für ausländische Flüchtlinge nicht die Deckung der Bedürfnisse an bezahlbaren Mietwohnungen für die einheimische Bevölkerung, insbesondere junge Leute, junge Paare, Alleinerziehende mit Kindern.

Daher wird unter Einbeziehung der Möglichkeit, gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016 nebst Haushaltsplan Einwendungen zu erheben (siehe Ziffern 2 und 3), von den Unterzeichnern folgender

Bürgerantrag

gestellt:

1. Die Gemeinde Steinhagen legt möglichst schnell ab 2016 ein eigenständiges Wohnungsbauprogramm zur sukzessiven Schaffung von vorerst 50 neuen Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau (Bandbreite: 1 bis 5-Zimmer) auf. Die Gemeinde agiert dabei als Bauherrin und Vermieterin.

2. Die Finanzierung dieses Mietwohnungsbauprogramms inkl. des evtl. erforderlichen Ankaufs geeigneter Grundstücke und von Planungskosten erfolgt mit Mitteln der Wohnungsbauförderung des Landes NRW sowie durch weitere Kredite.

3. Die Ausgaben für Investitionen beim Ankauf von geeigneten Grundstücken durch die Gemeinde Steinhagen sind in 2016 um 1 Million Euro auf 5,1 Mio. Euro zu erhöhen und die Verwendung ist nicht nur auf das Neubaugebiet Amshausen zu begrenzen. Das Wohnungsbauprogramm ist für die Jahre 2016 ff. als separater Finanzbereich im gemeindlichen Haushalt darzustellen.

4. Der Bürgermeister wird um Prüfung gebeten, inwieweit die Bildung einer gemeindlichen Wohnungsbaugesellschaft, z. B. als Eigenbetrieb, wirtschaftliche und steuerliche Vorteile bringen könnte.

Begründung:

Steinhagen braucht auch unabhängig von den aktuellen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung weiterhin bezahlbaren Wohnraum für eine Vielzahl von Bevölkerungsgruppen. Um das bereits jetzt bestehende Defizit an öffentlich geförderten Mietwohnungen zu reduzieren, ist der Neubau von weiteren Mietwohnungen in Geschossbauweise dringend erforderlich, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Dies kann in Amshausen aber auch in anderen Wohngebieten der Gemeinde erfolgen.

Da absehbar ist, dass es derzeit nicht genügend private Investoren gibt, die öffentlich geförderte Wohnungen errichten, sollte die Gemeinde Steinhagen hier wegweisend tätig werden.

Es ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass sich diese investive Maßnahme im Wohnungsbau über die Jahre hin komplett durch die Fördermöglichkeiten, die zufließenden Mieteinnahmen sowie steuerliche Effekte selbst tragen kann und den Gemeindehaushalt somit nur vorübergehend belasten wird. Später könnte sich auch die Möglichkeit ergeben, dass aus dem verselbständigten Mietwohnungsbereich Zuschüsse an den kommunalen Haushalt fließen.

Mit freundlichen Grüßen


 

Hans-Werner Elbracht, Industriestr. 3, 33803 Steinhagen

Dietmar Moritz, Menzelweg 3, 33803 Steinhagen

Sabine Ibeneme, Anemonenstr. 14, 33803 Steinhagen

Ulrike Wierum, Anemonenstr. 12, 33803 Steinhagen