DIE LINKE. Steinhagen: Bürgeranträge

DIE LINKE. Steinhagen, Bürgerantrag zur sofortigen Wiedereinführung der Sprechstunde des Jobcenters Gütersloh für Steinhagen

DIE LINKE. Steinhagen

Mit Schreiben vom 29.09.2015 an die ALG II- Empfänger teilte das Jobcenter Gütersloh , Abt. Materielle Hilfen Nord ohne jede Begründung mit, dass „ab dem 15.10.2015 die Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Gütersloh nicht mehr im Rathaus der Gemeinde Steinhagen sind“.

Bis zu diesem Zeitpunkt gab es ab April 2013 zwei Sprechstunden jeden Dienstag und Donnerstag. Davor gab es eine Zweigstelle des Jobcenters Gütersloh die täglich besetzt und erreichbar war.
Wir halten es für nicht angebracht, dass sich das Jobcenter aus der lokalen Fläche zurückzieht. Davon betroffen sind 540 Haushalte und insgesamt 1090 Personen, die Leistungen nach ALG II beziehen.
Für die Betroffenen bedeutet der Wegfall der Sprechstunde in Steinhagen, dass diese in finanzielle Vorleistung für Fahrtkosten für sich selbst und Angehörige gehen müssen. Innerhalb des Kreises Gütersloh gibt es kein Sozialticket das kostengünstiger wäre. Der Normalpreis beträgt für 2 Personen ca. 15 Euro.
Die getroffene Entscheidung führt die entwickelte Willkommenskultur für Flüchtlinge ad absurdum.
Wir stellen den Antrag zur Wiedereinführung
der Sprechstunde des Jobcenters Gütersloh für Steinhagen.

In diesem Sachverhalt ist auch zu klären, ob die Entscheidung zur Schließung der Sprechstunde auf der Verwaltungsebene oder von der Politik zu treffen ist?
Gleiches gilt für die Frage, auf welcher Kooperationsbasis zwischen Jobcenter Gütersloh und der Gemeinde Steinhagen diese Leistungen verändert werden dürfen.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Ibeneme und Hans-Werner Elbracht


Siehe auch Pressemitteilung: Kreis Gütersloh, 9.10.2015, Bis auf weiteres keine Sprechstunde im Rathaus Steinhagen

Bis auf weiteres keine Sprechstunde im Rathaus Steinhagen
Steinhagen, 09.10.2015. Das Jobcenter muss seine Präsenzzeiten im Rathaus Steinhagen bis auf weiteres aussetzen. Ab Donnerstag, 15. Oktober, entfallen die beiden Sprechzeiten dienstags und donnerstags.
Die Gemeinde hatte für die entsprechenden Räumlichkeiten Eigenbedarf angemeldet. Die Sprechzeiten wurden zudem nur unzureichend genutzt. Eine Anmietung eigener Büros für einen Kreismitarbeiter kam wegen der geringen Bürozeit pro Woche aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Auch die Sicherheitsvorgaben des Jobcenters dürften in einer isolierten Lösung kaum zu erfüllen sein.
Die bisherigen Sprechstunden sind vor allem für vorab vereinbarte Beratungstermine genutzt worden. Der umfangreiche Erstantrag zur Leistungsbeziehung musste ohnehin schon immer von Spezialisten in der Beratung des Jobcenters in Halle/Westf. entgegengenommen werden. Das Jobcenter in Halle/Westf. ist bewusst mit allen Kompetenzen ausgestattet, also Leistungsbearbeitung und Arbeitsvermittlung, so dass Besucher ihre Termine zusammenlegen können. Das hat auch einen Vorteil, denn bei der Arbeitsberatung und -vermittlung werden Fahrtkosten erstattet.
Bisher hat das Rathaus montags, mittwochs und freitags Post und Unterlagen für das Jobcenter entgegengenommen. Das wird dank der guten Abstimmung zwischen Gemeindeverwaltung und Jobcenter auch weiterhin geschehen, so dass nach wie vor vieles dort abgegeben werden kann.