DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh, Antrag zur Verbesserung des Sozialtickets (TeutoEmsTicket) im Kreis Gütersloh

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh

Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir am 2.7.2018 in der Sitzung des Kreistages im Tagesordnungspunkt 12 zum „Erlass einer Satzung für das Sozialticket im Kreis Gütersloh (EutoEmsTicket) nach den Richtlinien Sozialticket 2011“ in einem Redebeitrag ausgeführt haben, sind wir nicht zufrieden mit den jetzt verabschiedeten Umsetzungsrichtlinien und stellen hiermit zu den nachstehend aufgeführten Punkten einen Verbesserungsantrag

  • Für DIE LINKE gilt: Das TeutoEmsTicket ist noch nicht das Sozial-Ticket, das wir meinen. Der Preis für das Sozialticket, darf nicht höher sein als die im Regelsatz für Hartz IV veranschlagte Summe für Verkehrsleistungen, derzeit 27,85 Euro.
  • Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer ländlichen Struktur, wie der Kreis Gütersloh nun mal ist, ist die persönliche Mobilität von besonderer Bedeutung. In den seltensten Fällen befinden sich Arbeitsstelle, Einkaufsmöglichkeiten oder Ärzte in unmittelbarer Nähe des eigenen Wohnortes. Für einkommensschwache Personen ist ein eigenes Auto aber häufig unerschwinglich, und sie sind ausschließlich auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen.
  • Auch im Kreis Gütersloh ist es inzwischen Fakt, dass die Filialen von Krankenkassen, Banken u. natürlich auch vom Jobcenter in der Stadt Gütersloh zentralisiert sind bzw. zügig fortschreitend werden

Für den Kreis Gütersloh sollte auf der Agenda stehen, in folgenden Punkten Verbesserungen für dieses Produkt zeitnah umzusetzen. Weitgehend möglichst unter Einbeziehung von Punkt 1) mit Wirkung zum 1.1.2019

1. Zumindest die Mobilität über das Sozialticket im Kreis Gütersloh muss mit dem entsprechenden Regelsatzanteil (aktuell 27,85 €*) bestreitbar sein. Monatskarten mit Preisen von über 30 Euro verdienen die Bezeichnung Sozialticket eigentlich nicht.
Der Kreis Gütersloh schließt die Finanzierungslücke zur Landesfinanzierung, um das Sozialticket im Kreis Gütersloh unter 30 Euro anbieten zu können.
Eine solche zusätzliche Förderung ist offenbar zulässig. Einige Kreise/Städte (Kreis Unna, Köln, Bonn) subven­tionieren die Sozialtickets bereits zusätzlich aus eigenen Mitteln.
Hier ist auch zu beachten: Jede weitere Zunahme des Absatzes wird, wenn die Fördermittel des Landes nicht aufgestockt werden, treibt tendenziell die Preise der Sozialtickets weiter nach oben. Dies muss im Kreis Gütersloh auf jeden Fall vermieden werden.
* Aus den 27,85 Euro hat der/die Betreffende sämtliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im jeweiligen Monat zu bestreiten.
Im Regelsatz des alleinstehenden Erwachsenen sind für „Verkehr-Gesamt“ aktuell 34,65 € enthalten. PKW-bezogene Ausgaben sind genauso wie Flugkosten nach Auffassung des Gesetzgebers nicht regelsatzrelevant.

2. Der Kreis Gütersloh ergreift die Initiative, das Sozialticket auf ganz OWL auszuweiten

3. Auf dem Weg zu einem „Mobilitätsticket“ für Busse und Bahnen im Verkehrsverbund für ganz NRW, sollten Schritt für Schritt im „TeutoEmsTicket“ der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden auf, zunächst

a) Jugendliche bis 18 Jahre,

b) und Rentner

c) wichtig ist, dass auch einkommensschwache Haushalte ohne Leistungsbezug Zugang zum Sozialticket erhalten. Die Kölner Regelung ist diesbezüglich immer noch vorbildlich (Regelsatz + 30%)

4. Und im Weiteren, da das Ticket besonders von Menschen in Anspruch genommen werden soll, die sich bisher keine Fahrkarte leisten konnten, sollte die Bewerbung auch zielgerichtet auf diese neuen Fahrgäste gerichtet werden, auch um damit eine bessere Basis für dichtere Taktzeiten zu legen.
Eine gute Bewerbung ist wichtig, kann jedoch nur dann zu nachhaltigen Erfolgen führen, wenn die Konditionen stimmen. Eine Schlüsselfragel ist dabei, neben der räumlichen Reichweite der Preis des Tickets.

5. Die Ausgabe des Sozialtickets soll stigmatisierungsfrei erfolgen, zügig könnte eine Art StadtPass-Modell für den Kreis eingeführt werden. Pass-Inhaber haben dann einen diskriminierungsfreien Zugang zum Sozialticket.

6. Das aktuelle Mittelvolumen der Landesförderung ist letztlich zu gering. Der Kreis Gütersloh setzt sich nachhaltig bei der Landesregierung ein, um die Landesregierung wenigstens zu einer Aufstockung auf 50 Mio. € pro Jahr zu bewegen.
Und natürlich auch dafür, dass die Landesförderung für das Sozialticket dauerhaften Bestand hat.

 

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh
Hans-Werner Elbracht • Herbert Wessel

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