Einwendung zum Antrag der Kapazitätserhöhung des Zerlegungsbetriebes Tönnies in Rheda-Wiedenbrück

DIE LINKE. im Kreistag Gütersloh

In der Einwendung werden von uns u. a. insbesondere Bewertungen zu den Umweltschutzprüfungen und die Einordnung des Schlachtbetriebes nach der Störfallordnung (Seveso-III Richtlinie) hinterfragt.




Nein zur Kapazitätserweiterung bei Tönnies!

Einwendung zum Antrag der Kapazitätserhöhung des Zerlegungsbetriebes Tönnies in Rheda-Wiedenbrück Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG 

(Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz)

  • Wie groß waren die 2010 festgestellten Emissionskapazitäten und ist eine weitere Erhöhung überhaupt wie vom Antragsteller behauptet zu kompensieren? Hier reicht uns nicht der Nachweis eines bezahlten Sachverständigen (Gutachten vom 04.05.2017 (TÜV Nord)).
  • Weiterhin wird bereits im Antrag klargestellt, dass die nun beantragte Kapazitätssteigerung nicht mit einem Endausbau gleichzusetzen ist. Vielmehr kündigt der Antragsteller an, die Kälteanlage ausbauen zu wollen. Hierbei erhöht sich der Ammoniak-Einsatz, was zur Folge hat, dass der Betrieb ab diesem Zeitpunkt unter die Störfallverordnung (Seveso-III Richtlinie) fällt.

Einwendung zum Antrag der Kapazitätserhöhung des Zerlegungsbetriebes Tönnies in Rheda-Wiedenbrück als PDF-Datei